Betriebsanweisung

 

 

Leitern und Tritte

 

 

1. Anwendungsbereich

 

 

 

Diese Betriebsanweisung gilt für das Arbeiten mit

Stehleitern, Anlegeleitern, Mehrzweckleitern und Tritten

 

 

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

 

 

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·         Absturzgefahr durch Herunterfallen, Abrutschen oder Herunterspringen des Benutzers

·         Absturzgefahr durch Umkippen oder Abrutschen der Leiter

·         Absturzgefahr durch die Verwendung von nicht geeigneten Aufstiegen (z.B. Hocker, Stühle, Regale, Getränkekisten)

·         Verletzungen durch herunterfallende Gegenstände oder durch umstürzende Leitern

 

 

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

 

 

·         Keine ungeeigneten Aufstiege wie z.B. Hocker, Stühle, Regale etc. verwenden.

·         Vor dem Gebrauch von Leitern und Tritten auf Eignung und Beschaffenheit achten. Leitern und Tritte dürfen nur zu dem Zweck benutzt werden, für die diese nach Bauart bestimmt sind.

·         Die Betriebsanleitung des Herstellers (Piktogramme am Holm) ist zu beachten

·         Vor der Benutzung auf einwandfreien Zustand überprüfen è keine schadhaften Leitern und Tritte benutzen.

·         Stehleitern nicht als Anlegeleitern benutzen (Gefahr des Wegrutschens).

·         Anlegeleitern nur an sichere Stützpunkte legen. Glasscheiben, Spanndrähte, senkrechte Stangen, unverschlossene Türen, o.ä. sind keine sicheren Stützpunkte.

·         Leitern und Tritte nicht ungesichert in Verkehrsweg aufstellen. Bei Arbeiten im Verkaufsbereich muss die Leiter gegen Umstürzen, z.B. durch eine 2. Person gesichert werden.

·         Leitern und Tritte nicht hinter geschlossenen Türen oder Toren aufstellen.

·         Leitern und Tritte nur auf festen Untergrund (nicht auf Kisten, Steine, Tischen o.ä.) aufstellen.

·         Anlegeleitern müssen in der richtigen Neigung aufgestellt werden. Sprossenanlegeleitern müssen mit der Standfläche einen Winkel von etwa 70° bilden.

·         Bei der Benutzung von Stehleitern darauf achten, dass die Spreizsicherung gespannt ist.

·         Beim Benutzen von Leitern nicht zu weit hinauslehnen und Schwerpunkt beachten. Es besteht Kippgefahr bei Missachtung.

·         Nicht von Leitern, z.B. in Regale, übersteigen (Kippgefahr).

·         Mit dem Gesicht zur Leiter auf- und absteigen und sich mit mind. einer Hand festhalten.

·         Bei der Benutzung von Leitern und Tritten feste Schuhe tragen. Schuhe ohne Fersenriemen sind nicht geeignet zum Besteigen von Leitern.

·         Keine schweren, sperrigen Gegenstände auf der Leiter oder Tritt transportieren.

·         Leiterntransport: (zusammengeklappte) in senkrechter Lage längs des Körpers, längere Leitern waagerecht zu zweit

·         Von Leitern nicht abspringen, Verletzungsgefahr beim Aufprall auf den Boden!

·         Leitern nicht auf Fahrtreppen oder Fahrsteigen transportieren; Unfallgefahr durch Verkanten und Hängenbleiben

 

 

4. Verhalten bei störungen

 

 

 

·         Schadhafte Leitern und Tritte sind der Benutzung zu entziehen.

·         Vorgesetzten ( ______ und Leiternbeauftragten ( ______ informieren.

 

 

5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

 

 

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·         Verletzten sofort Erste Hilfe leisten
(Blutungen stillen, verletzte Körperteile ruhig stellen, den Verletzten beruhigen)

·         Falls erforderlich den Notarzt rufen:            ( 0 - 112

·         Ausgebildete Ersthelfer verständigen

·         Erste-Hilfe-Leistungen sind in das Verbandbuch einzutragen

·         Unfälle sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______

 

 

6. Instandhaltung

 

 

 

·         Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden.

·         Leiternbeauftragter:     

Name __________________  ( ______

 

 

 

 

 

Datum:

 

Unterschrift

Geschäftsführer: